1. Hinweise zum Schulweg

Der tägliche Schulweg zwischen Wohnung und Schule unterliegt grundsätzlich nicht der Aufsichtspflicht der Schule, sondern den Erziehungsberechtigten. Ausgenommen davon ist der Weg zwischen Schule und Hort. Erleidet ein Schüler auf dem Schulweg einen Unfall, so besitzt er einen Rechtsanspruch gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (nicht gegenüber der Schule) auf Ersatz der durch den Unfall verursachten Kosten, insbesondere der Unfall-, Heilbehandlungs- und Pflegekosten. Es sei hier noch einmal an Sie appelliert, Ihre Kinder dahingehend anzuhalten, beim Überqueren der Bundesstraße unbedingt den Fußgängerübergang zu benutzen oder vor dem Überqueren anderer Straßen stets aufmerksam zu sein.

2. Ferien

Herbstferien

02.10.2023 bis 13.10.2023

Weihnachtsferien

23.12.2023 bis 02.01.2024

Winterferien

12.02.2024 bis 23.02.2024

Osterferien

28.03.2024 bis 05.04.2024

Tag nach Himmelfahrt

10.05.2024

freibewegliche Ferientage

03.01.2023

Sommerferien

20.06.2024 bis 02.08.2024

3. Entschuldigungen/Ummeldung bei Umzug (auch innerorts)

Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes bis spätestens 9:00 Uhr mitzuteilen.

Ich möchte Sie außerdem noch einmal darauf hinweisen, dass es eine Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten gibt.

Bei Änderungen der Adresse bitte ich Sie umgehend die Grundschule zu informieren.

4. Schulgesundheitspflege

Bei Befall mit Kopfläusen bitten wir Sie umgehend um eine Meldung.

Im Krankheitsfall ist ab dem 3. Tag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich und beim Klassenlehrer abzugeben.

5. Medikamentengabe in Schulen

Die Einnahme von Medikamenten während der Schulbesuchszeit ist Sache des Schülers. In diesem Fall sind der Schüler bzw. dessen Eltern für die Aufbewahrung der Medikamente eigenverantwortlich. Die Eltern können dafür auch einen Pflegedienst beauftragen. Die Medikamentengabe durch den Lehrer ist grundsätzlich verboten.

6. Freistellungen

Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden. Als Beurlaubungsgründe können insbesondere wichtige persönliche oder familiäre Gründe anerkannt werden. Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung von bis zu drei Tagen ist der Klassenleiter, im Übrigen die Grundschulrektorin.

7. Sportunterricht

Beim Sportunterricht muss auf eine sportgerechte Kleidung geachtet werden. Um sich und andere vor Verletzungen und Schaden zu schützen, haben die Kinder vor Beginn der Sportstunde Uhren, Ketten und Ohrringe abzulegen.

8. Schulveranstaltungen

Auch in diesem Schuljahr werden wir versuchen durch verschiedene Veranstaltungen das Schuljahr so interessant wie möglich für die Schüler zu gestalten (Sommersportfest, Weihnachtsfeiern, Klassennachmittage, Wandertage, Jugendherbergsfahrten, Exkursionen, Teilnahme an regionalen Veranstaltungen, Klassenprojekte, fächerverbindender Unterricht – Thema wird im LernSax noch bekannt gegeben ).

9. Schulengel

Liebe Eltern, sie können uns finanziell ganz einfach unterstützen, indem Sie Bestellungen im Internet über www.schulengel.de erledigen. Einfach die Einrichtung: Grundschule Christian Lehmann auswählen, Shop auswählen und bestellen. Die Spende kommt unserer Grundschule zugute. Der derzeitige Stand beträgt 928,50 €. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

10. Sprechzeiten – Grundschulrektorin

Termine sind nach Vereinbarung jederzeit möglich!

11. Unterrichtszeiten

StundeZeitBemerkungen
1.07:30 Uhr bis 08:15 Uhr
Pause08:15 Uhr bis 08:30 UhrFrühstückspause
2. und 3.08:30 Uhr bis 10:00 UhrBlockunterricht
Pause10:00 Uhr bis 10:20 UhrHofpause
4.10:20 Uhr bis 11:05 Uhr
Pause11:05 Uhr bis 11:15 Uhr
5.11:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Pause12:00 Uhr bis 12:10 Uhr
6.12:10 Uhr bis 12:55 Uhr

Ganztagsangebote und Mittagspause schließen sich je nach Klassenstundenplan an.

12. Freizeitangebote

Sie können alle Angebote aus dem Ganztags-Wochenplan der Grundschule „Christian Lehmann“ Scheibenberg ersehen oder über LernSax abrufen.

13. Sprechzeiten – Beratungslehrer (Frau Weidehaas)

Mittwoch von 12:10 Uhr bis 12:55 Uhr

Auch außerhalb dieser Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung jederzeit möglich! Der Beratungslehrer berät Sie gern zu folgenden Angelegenheiten: Schullaufbahnberatung, Anträge Förderschule, LRS, Anmeldung Schulpsychologen u. a.

14. Einlasszeiten Grundschule

Wir bitten noch einmal darum, dass die Kinder früh an der Haustür verabschiedet werden, da wir pünktlich um 07:20 Uhr die Haustüre schließen, um einen reibungslosen Unterrichtsbeginn gewährleisten zu können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

15. Buskinder

Die Anweisungen des Busfahrers sind zu befolgen. Die Wartepflicht beträgt 30 min. Im Busausweis sollte immer die aktuelle Notfallnummer der Eltern zu finden sein.
In diesem Schuljahr begleitet ein Schulweghelfer die Kinder auf dem Schulweg.