Verbesserte Schuleingangsphase

Schulvorbereitungsjahr

  • Obliegt der Verantwortung des Kindergartens (Sächsischer Bildungsplan)

Schuleingangsphase

  • Obliegt der Verantwortung der Grundschule
  • die Schuleingangsphase umfasst laut § 5 Abs. 1 SOGS
    • Anmeldung
    • Schulaufnahmeuntersuchung
    • Ermittlung der Lernausgangslage
    • Anfangsunterricht

Ermittlung der Lernausgangslage

MonatDatumProjektangebot
Februar06.02.2024Entdeckungsreise Grundschule
27.02.2024Farben, Formen und Muster
März05.03.2024Wir musizieren mit verschiedenen Instrumenten
19.03.2024Zahlenzauber
April10.04.2024
Mittwoch
Sportspiele in der Turnhalle
Bitte unbedingt Turnsachen mitbringen!
23.04.2024Die bunte Welt der Bücher
Mai07.05.2024Im Straßenverkehr da ist was los
22.05.2024
Mittwoch
Endspurt Schulanfang

Beginn um 14:15 Uhr

Ihre Kinder werden vom Kindergarten abgeholt oder können von Ihnen bis 14:05 Uhr
gebracht werden. Mitzubringen sind: Vorschultasche mit Federmäppchen

Ende um 15:15 Uhr

Ihre Kinder werden wieder in den Kindergarten gebracht oder können 15:15 Uhr an der Grundschule abgeholt werden.